Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.09.2010)

1. Allgemeines

1.1. Sascha Jovanovic, First Personal Training, Carl-Schurz-Str. 62, 63225 Langen - im folgenden Personal Trainer genannt - übt die Tätigkeit als freiberufliche Lehrtätigkeit aus, vergleichbar einem Privatdozenten, nicht aber als gewerbliche Tätigkeit, wie ein Betreiber einer Sportschule oder eines Fitness-Studios.

1.2. Die AGB gelten auch für die Nutzer von Trainingsgutscheinen.

1.3. Es gilt die jeweils neueste Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Leistungen

2.1. Der Personal Trainer bietet seinen Kunden Einzelkurse an. Er verpflichtet sich dabei zu einer individuellen Beratung und Betreuung der Klienten im Rahmen des vereinbarten Trainings- und Gesundheitskonzepts.

2.2. Der Personal Trainer bietet daneben auch Gruppenkurse & Seminare an. Die Mindestteilnehmerzahl liegt hier bei 3 Personen.

2.3. Die Leistungen werden, je nach Zielstellung und Inhalt, sowohl Outdoor als auch Indoor angeboten.

2.4. Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt bei Einzelkursen 60 Minuten. Gruppenkurse dauern, je nach gebuchtem Kurs, je Einheit 60 Minuten bzw. 90 Minuten.

2.5. Der Personal Trainer behält sich das Recht vor für die Einzel- als auch Gruppenkurse & Seminare qualifizierte Dritte einzusetzen.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1. Bei Einzelkursen gilt mit Unterzeichnung der schriftlichen Vereinbarung und deren Gegenzeichnung durch den Personal Trainer der Vertrag zwischen dem Personal Trainer und dem Kunden als rechtskräftig.

3.2. Die Anmeldung zu Gruppenkursen & Seminaren erfolgt schriftlich. Sie gilt erst nach Geldeingang als verbindlich, wobei dieser spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu erfolgen hat. Nur dann besteht Anspruch auf einen Seminarplatz. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung per Post oder Email. Weitere Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages bei Gruppenkursen & Seminaren ist, dass die Mindestteilnehmerzahl von 3 Teilnehmern erreicht wird.

4. Dauer des Vertrages

4.1. Der Vertrag wird für die im Vertrag vereinbarte Anzahl an Kurseinheiten bzw. Maßnahmen abgeschlossen.

4.2. Nach Abschluss der im Vertrag vereinbarten Kurseinheiten bzw. Maßnahmen endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

5. Vergütung

5.1. Die Kursgebühr ist je nach gebuchtem Kurs unterschiedlich und im Vertrag vereinbart.

5.2. Die Kursgebühr wird für die Gesamtanzahl der im Vertrag vereinbarten Trainingseinheiten erhoben.

5.3. Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten zusätzliche Kosten (bspw. für Fitnesscenter, Sportanlagen, etc.) sind diese vom Klienten sowohl für den Personal Trainer als auch für sich selbst in vollem Umfang zu tragen.

5.4. Leistungen, die von Kooperationspartnern oder anderen Dienstleistern (z.B. Ärzte, Physiotherapeuten, etc.) in Anspruch genommen werden, sind nicht im Entgelt des Personal Trainers enthalten. Die daraus entstehenden Kosten trägt der Klient selbst und sind von diesem direkt an den jeweiligen Dienstleister zu entrichten.

5.5. Der Kunde erhält bei Einzelkursen mit Aufnahme der ersten Kurseinheit zeitnah eine schriftliche Rechnung. Diese ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt auf das in der Rechnung angegebene Konto zu begleichen. Falls diese nicht rechtzeitig beglichen wird, behält sich der Personal Trainer das Recht vor die vereinbarten Trainingseinheiten bis zum Geldeingang auszusetzen.

5.6. Der Kunde erhält mit der Anmeldebestätigung zum Gruppenkurs bzw. Seminar eine schriftliche Rechnung. Die Zahlung erfolgt im Voraus, spätestens jedoch 3 Tage vor Beginn des gebuchten Gruppenkurses bzw. Seminars auf das in der Rechnung angegebene Konto. Falls diese nicht rechtzeitig beglichen wird, behält sich der Personal Trainer das Recht vor den Kunden nicht am Kurs teilnehmen zu lassen.

5.7. Für von Langen (Hessen) weiter entfernte Trainingsorte (25 km von Stadtzentrum) wird eine Fahrtkostenpauschale von 40 Cent pro Km inkl. Mwst. erhoben. Dies gilt nicht für Leistungen die vom Personal Trainer vorab schon für weiter entfernte Orte angekündigt sind. Weitere Reisekosten sind vertraglich festzuhalten.

6. Terminvereinbarungen & Terminausfall

6.1. Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseits bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax oder E-Mail.

6.2. Ist bei kurzfristigen Änderungen (z.B. Terminverschiebung, Ort, etc.) einer der Vertragspartner nicht erreichbar, gilt die zuletzt getroffene und beiderseits bestätigte Vereinbarung.

6.3. Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (z.B. Wetterverhaltnisse, Schließung der Sportanlage, etc.) zu gefährlich bzw. nicht möglich sein, wird diese verschoben.

6.4. Sobald ein Außentermin vereinbart ist, kann dieser wegen schlechtem Wetter nur vom Personal Trainer abgesagt werden. Der Kunde ist selbst für Temperatur und Wettergerechte Kleidung verantwortlich.

6.5. Hat der Kunde einen Einzelkurs gebucht, ist bei einer persönlichen Verhinderung des Kunden der Personal Trainer spätestens 24 Stunden vor Beginn der Trainingseinheit zu unterrichten. Die ausgefallene Trainingseinheit wird dann in Absprache zwischen dem Kunden und dem Personal Trainer nachgeholt. Eine Erstattung der Kursgebühr (auch anteilig) erfolgt nicht. Bei einer verspäteten Absage besteht kein Anspruch auf Nachholung. Eine Erstattung der Kursgebühr erfolgt nicht, auch nicht anteilig.

6.6. Hat der Kunde einen Gruppenkurs oder Seminar gebucht, ist bei einer persönlichen Verhinderung des Kunden der Personal Trainer spätestens 24 Stunden vor Beginn der Trainingseinheit zu unterrichten. Es kann dann - auf Kulanzbasis - eine Einheit bei einem anderen Kurs nachgeholt werden. Der Kunde hat sich selbständig beim Personal Trainer zu erkundigen, wann und wo er die Möglichkeit hat den Kurstermin nachzuholen. Eine Erstattung der Kursgebühr (auch anteilig) erfolgt nicht. Bei einer verspäteten Absage besteht kein Anspruch auf Nachholung. Eine Erstattung der Kursgebühr erfolgt nicht, auch nicht anteilig.

6.7. Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch den Personal Trainer kann der Kunde keine Ersatzansprüche geltend machen. Die ausgefallene Trainingseinheit wird in Absprache mit dem Kunden nachgeholt. Sollte ein Nachholtermin nicht möglich sein, so wird die bereits bezahlte Kursgebühr anteilig gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.

7. Obliegenheiten des Kunden

7.1. Der vom Kunden auszufüllende Anamnesebogen betreffend Gesundheitszustand, Lebensumstände etc. ist wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen.

7.2. Der Kunde versichert sportgesund zu sein. Er hat sich bei einem Arzt über seinen Gesundheitszustand versichert. Der Kunde ist verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen auf seine Sporttauglichkeit hin ärztlich untersuchen zu lassen. Ebenso ist vor Beginn einer jeglichen Ernährungsumstellung und/oder Diät einen Arzt zu kontaktieren. Die Überprüfung der genannten Punkte obliegt nicht dem Personal Trainer.

7.3. Der Kunde ist verpflichtet, dem Personal Trainer unaufgefordert nach Vertragsabschluss eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustands (Erkrankung, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein, etc.) sowie jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden mitzuteilen. Der Empfehlung des Personal Trainers einen Arzt aufzusuchen, ist unbedingt Folge zu leisten.

8. Haftung

8.1. Die Teilnahme an den Kursen, Veranstaltungen und die Ausübung damit zusammenhängenden Übungen und Maßnahmen erfolgt freiwillig und auf eigene Gefahr. Sämtliche Inhalte sind für gesunde Menschen gedacht.

8.2. Der Personal Trainer schließt gegenüber dem Kunden jegliche Haftung für einen Schaden aus.

8.3. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Personal Trainers oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Personal Trainers beruhen.

8.4. Der Haftungsausschluss gilt auch nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Personal Trainers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlassigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Personal Trainers beruhen.

8.5. Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung des Personal Trainers um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Kunden zu genügen.

8.6. Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den Weg von und zum Trainingsort.

8.7. Der Personal Trainer haftet nicht über die Erbringung der geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks

8.9. Es besteht eine ausdrückliche Unverbindlichkeit der Empfehlung von Kooperationspartnern. Somit wird die Haftung für eventuelle Schäden, die durch Kooperationspartner des Personal Trainers entstehen ausgeschlossen.

9. Hinweis zu Messverfahren, zu den Kurseinheiten und sonstiger damit verbundenen Maßnahmen

9.1. Der Personaltrainer weißt darauf hin, dass eine risikolose Körperfettmessung und elektronische Pulskontrolle nur durchgeführt werden kann, wenn sich keine Implantate mit elektronischen Bauteilen (z.B. Herzschrittmacher) im Körper befinden. Invasive Messverfahren (bspw. Laktattest) erfüllen nicht den direkten oder indirekten Tatbestand der Körperverletzung am Klienten. Dieser Vereinbarung stimmt der Klient ausdrücklich zu.

9.2. Einzelkurse, Gruppenkurse & Seminare oder darin enthaltene Fitnesschecks und Leistungsdiagnostik ersetzen keine ärztliche Maßnahmen, Physiotherapie oder sonstige Arten von Krankengymnastik.

10. Datenschutz

10.1. Die personenbezogenen Daten der Klienten werden vom Personal Trainer gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstands verwendet.

10.2. Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Alle Dienstleistungen unterliegen in vollem Umfang der vorstehenden Vereinbarung, vorausgesetzt, diese wurden nicht durch anderweitige individuelle Vereinbarungen ergänzt oder abgeändert.

11.2. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

11.3. Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich nicht negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

11.4. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

Gerichtsstand ist Langen (Hessen). Es gilt Deutsches Recht.